Ihre Unterstützung hilft!

Gemeinsam Verantwortung tragen

Im Einsatz für Mitmenschen sein, technische Hilfe weltweit und ehrenamtliches Engagement im Bevölkerungsschutz, das zeichnet das Technische Hilfswerk (THW) aus. Wenn in der Region Berlin, Brandenburg, Sachsen-Anhalt Hochwassergefahr droht und zum Beispiel Wohngebiete, Firmengelände und Straßen überflutet sind, wenn Züge aus dem Gleis geraten und in anderen Notsituationen werden THW-Helfer zur technischen und logistischen Verstärkung geholt.

Sie als Arbeitgeber können dieses Engagement unterstützen.

Arbeit- und Helferwelten passen zusammen

THW-Helfer und Helferinnen bereiten sich auf Einsätze in ihrer Freizeit vor. Sie qualifizieren sich im Ortsverband und an den THW Bundesschulen, erwerben wertvolle Zusatzqualifikationen und Erfahrungen. Teamfähigkeit, Belastbarkeit, das Meistern von unvorhergesehenen Situationen sind Eigenschaften, von denen auch Sie als Arbeitgeber profitieren. Es lohnt sich, die Beschäftigung so zu organisieren, dass der Arbeitsalltag im Fall von Einsätzen gemanagt werden kann. Die Helferinnen und Helfer können nur so flexibel auf eine Alarmierung reagieren, wie Sie als Arbeitgeber es zulassen.

Während der THW-Ausbildung werden solide handwerkliche Fertigkeiten geschult. Beispielsweise können Einsatzkräfte neben Gabelstapler-Führerschein, Kettensägen-Ausbildung und Erste-Hilfe-Kursen ihre Kenntnisse in Methodik/Didaktik, Arbeitssicherheit oder Konfliktbewältigung vertiefen - und das kostenlos. Weiterhin werden Soft-Skills und Stressresistenz trainiert. Zunehmend erkennt die IHK diese Qualifikationen an.

THW und Arbeitgeber

Durch das ehrenamtliche Engagement beim THW dürfen weder Ihnen als Arbeitgeber noch dem Arbeitnehmer Nachteile entstehen. Die Zusammenarbeit zwischen THW, Arbeitgeber und Arbeitnehmer wird durch das THW-Gesetz geregelt. Damit die Helfer an Einsätzen teilnehmen können, stellt das Gesetz die Arbeitnehmer dafür frei. Zum Ausgleich werden privaten Arbeitgebern das Gehalt und die Beiträge zur Sozialversicherung auf Antrag erstattet.

Vorteile für Ihr Unternehmen:

Tausende Unternehmen in Deutschland fördern das THW - vom Konzern bis zum mittelständischen Handwerksbetrieb. Auch Sie können Mitverantwortung für den Bevölkerungsschutz übernehmen, indem Sie die THW Helferinnen und Helfer für Einsätze freistellen.

  • Von den beim THW erworbenen Qualifikationen, Fertigkeiten und Kenntnissen profitiert auch Ihr Unternehmen.
  • Ehrenamtsfreundliche Unternehmen sind attraktive Arbeitgeber für motivierte Arbeitnehmer.
  • Als Partner des THW leisten Sie einen wichtigen Beitrag für die Gefahrenabwehr in unserer Region.
  • Sie können Ihr Engagement positiv für Ihr Image und Ihre Öffentlichkeitsarbeit einsetzen.

Machen Sie mit!

Informieren Sie sich über die Chance, die Ihnen die THW-Mitgliedschaft Ihrer Mitarbeiter bietet. Mit deren ehrenamtlichen Engagement übernehmen Sie Verantwortung. Zeigen Sie Verständnis und Interesse für die ehrenamtlichen Aktivitäten Ihrer Mitarbeit. Es gibt Freistellungsregelungen. Für weitere Informationen stehen neben Ihren Mitarbeitern gern auch unser THW-Ortsbeauftragten oder unser Leiter der Regionalstelle bereit.

Fragen und Antworten

Muss ich meinen Mitarbeiter für Einsätze und Ausbildung freistellen?

Ja. Arbeitgeber sind dazu verpflichtet ihre Mitarbeiter für THW-Tätigkeiten freizustellen.

Wie kann ich denn dann mit meinem Mitarbeiter planen?

Für Ausbildungen und Lehrgänge werden die Diensttermine lange vorher per Dienstplan bekannt gegeben. So können diese in Schichtplänen o.ä. berücksichtigt werden. Einsätze sind naturgemäß nicht planbar.

Hat mein Mitarbeiter Anspruch auf Lohnfortzahlung?

Ja. Dem Mitarbeiter ist der Arbeitslohn so weiterzuzahlen, als wenn er zur Arbeit erschienen wäre.

Bekomme ich das Geld wieder?

Ja. Privaten Arbeitgebern wird der Arbeitslohn einschließlich der Sozialabgaben auf Antrag erstattet.

Habe ich denn überhaupt irgendwas von der THW-Mitwirkung meines Mitarbeiters?

Natürlich. Ihr Mitarbeiter erwirbt beim THW Fähigkeiten und Kenntnisse, die auch für Sie wertvoll sind. Fachausbildungen, Führungsausbildungen, soziale Fähigkeiten und Teamwork gehören dazu.

Und wo ist das alles rechtlich geregelt?

Die Mitwirkung im THW ist im THW-Gesetz geregelt.